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Nut­zungs­be­din­gun­gen zum HEP Vertriebspartner-Portal

 

§ 1 Gegen­stand und Geltungsbereich

(1)       Die HEP Ver­trieb GmbH, Römer­str. 3, 74363 Güg­lin­gen („Betrei­ber“) stellt jedem HEP Ver­triebs­part­ner („Ver­triebs­part­ner“), der mit dem Betrei­ber einen gül­ti­gen Ver­triebs­ver­trag abge­schlos­sen hat, unter der Adres­se vertriebspartner.hep.global das HEP Ver­triebs­part­ner­por­tal („Por­tal“) und die dar­in ange­bo­te­nen Ser­vices („Online-Ser­vices“) zur Ver­fü­gung. Das Por­tal bie­tet sei­nen Ver­triebs­part­nern die Mög­lich­keit, zur Anla­ge­be­ra­tung bzw. ‑ver­mitt­lung, Ange­bots­er­stel­lung und Kun­den­be­treu­ung rele­van­te Daten und Infor­ma­tio­nen zu den vom Betrei­ber ver­trie­be­nen Invest­ment­ver­mö­gen in einem geschütz­ten Inter­net­be­reich des Por­tals ein­zu­se­hen bzw. herunterzuladen.

Das Por­tal bie­tet den Ver­triebs­part­nern ins­be­son­de­re nach­fol­gen­de Online Ser­vices an:

  • VP-Ver­trag
  • Emp­fang von Nach­rich­ten mit­tels einer elek­tro­ni­schen Postbox
  • Online-Semi­na­re
  • Fotos, Logos, Vide­os, O&M‑Ticker
  • Plat­zie­rungs­stän­de der sich im Ver­trieb befind­li­chen Investmentvermögen

(2)       Die Nut­zung des Por­tals ist für Ver­triebs­part­ner zuläs­sig, sofern sie den Nut­zungs­be­din­gun­gen zuge­stimmt haben und in ihrer jeweils aktua­li­sier­ten Fas­sung voll­um­fäng­lich einhalten.

 

§ 2 Unent­gelt­li­che Regis­trie­rung und Nut­zung des Portals 

(1)       Der per­so­na­li­sier­te Zugang in den geschütz­ten Inter­net­be­reich erfolgt über die Ein­ga­be der vom Betrei­ber bereit­ge­stell­ten indi­vi­du­el­len Benut­zer­ken­nung und eines Pass­wor­tes, sofern kei­ne Sper­rung des Zugan­ges aus einem in § 8 auf­ge­führ­ten Grund vor­liegt. Eine Spei­che­rung von Ken­nung und Pass­wort zum Zwe­cke einer auto­ma­ti­sier­ten Anmel­dung ist nicht gestat­tet. Der Ver­triebs­part­ner kann das Pass­wort jeder­zeit ändern oder zurück­set­zen lassen.

(2)       Der Ver­triebs­part­ner ist berech­tigt, sei­ne Mit­ar­bei­ter für das Por­tal zu legi­ti­mie­ren, damit die­se Zugang zu sei­nem geschütz­ten Inter­net­be­reich erhal­ten. Der Ver­triebs­part­ner trägt dafür Sor­ge, dass kei­ne ande­ren Per­so­nen Kennt­nis von den Zugangs­da­ten erlangen.

(3)       Der Betrei­ber berech­net für die Bereit­stel­lung des Por­tals und die dar­in ange­bo­te­nen Ser­vices kei­ne Kos­ten. Für den Zugang zum Por­tal ist eine Ver­bin­dung mit dem Inter­net über einen Rech­ner oder ein mobi­les End­ge­rät not­wen­dig. Die Kos­ten für die Inter­net­nut­zung trägt der Ver­triebs­part­ner und rich­ten sich nach den Tari­fen des jewei­li­gen Inter­net­an­bie­ters des Vertriebspartners.

(4)       Die Daten wer­den vom Betrei­ber über eine nach dem Stand der Inter­net­tech­no­lo­gie gesi­cher­te Lei­tung z. B. Secu­re Socket Lay­er (SSL) ver­schlüs­selt über­mit­telt. Die­se Tech­nik soll die Geheim­hal­tung der Daten gewähr­leis­ten. Der Betrei­ber über­nimmt kei­ne Haf­tung für die Sicher­heit die­ser Technologie.

 

§ 3 Nut­zungs­be­rech­ti­gung und Nutzungsbeschränkung 

(1)       Die ange­bo­te­nen Inhal­te und Ser­vices kön­nen urhe­ber­recht­lich und/oder durch sons­ti­ge Schutz­rech­te geschütz­te Wer­ke sein. Die aus­schließ­li­chen Nut­zungs­rech­te an den ange­bo­te­nen Inhal­ten bzw. Ser­vices hat der Betrei­ber oder der jewei­li­ge Urhe­ber (z.B. Lizenz­ge­ber) inne.

(2)       Der Betrei­ber gewährt den Ver­triebs­part­nern ein jeder­zeit wider­ruf­ba­res, ein­fa­ches (d.h. nicht aus­schließ­li­ches) und nicht über­trag­ba­res sowie auf die ver­trags­ge­mä­ße Nut­zungs­dau­er beschränk­tes Recht, das Por­tal und die Online-Ser­vices zu dem bestim­mungs­ge­mä­ßen Zweck und im Rah­men der Bestim­mun­gen die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen zu nut­zen. Eine dar­über­hin­aus­ge­hen­de Nut­zung ist den Ver­triebs­part­nern untersagt.

 

§ 4 Pflich­ten des Vertriebspartners 

(1)       Der Ver­triebs­part­ner ist ver­pflich­tet, sei­ne per­so­na­li­sier­ten Zugangs­da­ten zum Por­tal geheim zu hal­ten. Dazu zäh­len auch die Ken­nung und das Pass­wort vor dem Zugriff ande­rer unbe­fug­ter Per­so­nen sicher zu ver­wah­ren, da jede unbe­fug­te Per­son, die im Besitz von per­so­na­li­sier­ten Zugangs­da­ten ist, das Por­tal miss­bräuch­lich nut­zen kann.

(2)       Stellt ein Ver­triebs­part­ner fest, dass ande­re unbe­fug­te Per­so­nen die Zugangs­da­ten erhal­ten haben, ist er ver­pflich­tet, unver­züg­lich tele­fo­nisch beim Betrei­ber sei­nen Zugang sper­ren zu las­sen. Die Sper­re des Zugangs wird auf­ge­ho­ben, sobald der Ver­triebs­part­ner sich gegen­über dem Betrei­ber legi­ti­miert und die Ent­sper­rung beantragt.

(3)       Vor­be­halt­lich einer geson­der­ten Ver­ein­ba­rung ist der Ver­triebs­part­ner nicht berech­tigt, pro­dukt­spe­zi­fi­sche Infor­ma­tio­nen sowie sons­ti­ge Ver­triebs- und Mar­ke­ting­un­ter­la­gen (Ver­kaufs­un­ter­la­gen“), die nicht unmit­tel­bar von dem Betrei­ber oder der HEP KVG in das Por­tal ein­ge­stellt wor­den sind, anzu­fer­ti­gen oder zu ver­wen­den, sofern die­se Unter­la­gen Hin­wei­se auf Pro­duk­te, die Fir­ma oder das Logo des Betrei­bers oder der HEP KVG ent­hal­ten. Ins­be­son­de­re wird der Ver­triebs­part­ner kei­ne Unter­la­gen ver­wen­den oder dem Anle­ger zugäng­lich machen, die als „inter­ne Infor­ma­ti­on“, „nur für den Berater/Vertriebspartner“, „für den inter­nen Gebrauch“ oder sinn­ge­mäß gekenn­zeich­net sind.

(4)       Der Ver­triebs­part­ner wird beim Ver­trieb der Antei­le kei­ne Aus­sa­gen gegen­über dem poten­zi­el­len Anle­ger tref­fen, wel­che von den in den Ver­kaufs­un­ter­la­gen ent­hal­te­nen Anga­ben abwei­chen, die­se ent­kräf­ten oder rela­ti­vie­ren. Ins­be­son­de­re ist die Abga­be von Wert­ent­wick­lungs­pro­gno­sen, Garan­tien oder ver­gleich­ba­ren Erklä­run­gen zu den Antei­len oder eine Wer­bung mit Steu­er­vor­tei­len nicht gestat­tet. Eine Wer­bung in Medi­en durch den Ver­triebs­part­ner ist nur mit vor­he­ri­ger Zustim­mung durch den Betrei­ber zulässig.

Der Ver­triebs­part­ner stellt sicher, dass dem Anle­ger die Ver­kaufs­un­ter­la­gen ent­spre­chend den gesetz­li­chen Vor­ga­ben und aus­schließ­lich in der aktu­ells­ten im Por­tal ein­ge­stell­ten Fas­sung sowie recht­zei­tig vor Ver­trags­schluss zur Ver­fü­gung gestellt wer­den; dies umfasst auch eine Prü­fung, ob sich zwi­schen der erst­ma­li­gen Aus­hän­di­gung der Ver­kaufs­un­ter­la­gen an den Anle­ger und dem Zeit­punkt der Zeich­nung Ände­run­gen der Ver­kaufs­un­ter­la­gen erge­ben haben. Dane­ben wird der Ver­triebs­part­ner dafür sor­gen, dass dem Anle­ger die Ver­kaufs­un­ter­la­gen ‑unab­hän­gig davon, in wel­cher Form der Ver­triebs­part­ner die­se erhal­ten hat- in der für ihn gesetz­lich vor­ge­ge­be­nen Form dem Anle­ger zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Er ver­pflich­tet sich, dem Betrei­ber die ent­spre­chen­den Nach­wei­se auf Ver­lan­gen vor­zu­le­gen. Der Ver­triebs­part­ner stellt zudem sicher, dass frü­he­re Fas­sun­gen von Ver­kaufs­un­ter­la­gen oder von Mar­ke­ting­do­ku­men­ten nicht den poten­zi­el­len Anle­gern oder sons­ti­gen Drit­ten zur Ver­fü­gung gestellt wer­den und wird die­se auf Anwei­sung des Betrei­bers hin ver­nich­ten bzw. ver­nich­ten lassen.

 

 

§ 5 Elek­tro­ni­sche Postbox

Mit­hil­fe der Anwen­dung „Elek­tro­ni­sche Post­box“ kann der Ver­triebs­part­ner inner­halb des Por­tals „elek­tro­ni­sche Post“ emp­fan­gen. Elek­tro­ni­sche Post sind sämt­li­che Mit­tei­lun­gen des Betrei­bers und der hep Grup­pe, die in das Elek­tro­ni­sche Post­fach ein­ge­stellt wer­den, ins­be­son­de­re all­ge­mei­ne Infor­ma­tio­nen, rechts­ver­bind­li­che Mit­tei­lun­gen zur lau­fen­den Geschäfts­be­zie­hung (z. B. Ände­run­gen die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen gemäß § 11), gesetz­lich geschul­de­te Infor­ma­tio­nen sowie nicht rechts­ver­bind­li­che werb­li­che Inhal­te. Kön­nen sol­che Infor­ma­tio­nen nicht über das Elek­tro­ni­sche Post­fach mit­ge­teilt wer­den, wird der Betrei­ber den Ver­triebs­part­ner per Post oder in einer ande­ren ver­ein­bar­ten Form informieren.

Zu dem dar­ge­stell­ten Zweck bestimmt der Ver­triebs­part­ner die Elek­tro­ni­sche Post­box des Ver­triebs­part­ners als Stan­dard­vor­rich­tung zum Emp­fang elek­tro­ni­scher Post im Sin­ne Abs. 1 und ins­be­son­de­re rechts­ver­bind­li­cher Doku­men­te. Sofern der Ver­triebs­part­ner das Elek­tro­ni­sche Post­fach nicht mehr als sei­ne Emp­fangs­vor­rich­tung nut­zen möch­te, kann er die­ses gemäß den Rege­lun­gen in Absatz 9 kündigen.

Der Ver­triebs­part­ner kann ein­zel­ne oder alle Mit­tei­lun­gen bzw. Doku­men­te jeder­zeit löschen. Eine Löschung von Doku­men­ten durch den Betrei­ber ist aus­ge­schlos­sen. Der Betrei­ber hat kei­nen Lese­zu­griff auf den Inhalt der Elek­tro­ni­schen Postbox.

Die Elek­tro­ni­sche Post­box wird stän­dig wei­ter­ent­wi­ckelt. Sofern neue Doku­ment­ty­pen für die Post­fach­nut­zung zur Ver­fü­gung ste­hen, wird der Betrei­ber dem Ver­triebs­part­ner eine ent­spre­chen­de Erwei­te­rung der Post­fach­nut­zung zwei Mona­te vor Inkraft­tre­ten der Ände­rung anbie­ten. Die Zustim­mung des Ver­triebs­part­ners zum Ange­bot des Betrei­bers gilt als erteilt, wenn der Ver­triebs­part­ner sei­ne Ableh­nung nicht vor dem vor­ge­schla­ge­nen Zeit­punkt ange­zeigt hat. Auf die­se Geneh­mi­gungs­wir­kung wird der Betrei­ber in sei­nem Ange­bot hinweisen.

Die Über­mitt­lung der elek­tro­ni­schen Post erfolgt in geeig­ne­ten elek­tro­ni­schen Datei­for­ma­ten (zum Bei­spiel im For­mat „Por­ta­ble Docu­ment For­mat“ (PDF)). Der Betrei­ber weist dar­auf hin, dass der Aus­druck elek­tro­ni­scher Doku­men­te eine Kopie dar­stellt und ggf. beweis- und steu­er­recht­lich einem Ori­gi­nal nicht gleich­ge­stellt ist.

Der Ver­triebs­part­ner hat regel­mä­ßig, min­des­tens alle 14 Tage sowie unver­züg­lich nach Erhalt einer E‑Mail-Benach­rich­ti­gung den Inhalt der Elek­tro­ni­schen Post­box zu überprüfen.

Der Ver­triebs­part­ner ist berech­tigt, die Elek­tro­ni­sche Post­box inhalt­lich und funk­tio­nal wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, ins­be­son­de­re wei­te­re Leis­tun­gen in deren Leis­tungs­um­fang aufzunehmen.

Der Betrei­ber hat das Recht, den Leis­tungs­um­fang der Elek­tro­ni­schen Post­box ins­ge­samt, in Tei­len oder auf bestimm­te Zugän­ge und Legi­ti­ma­ti­ons­zu­gän­ge zu beschrän­ken, wenn ihm die Fort­füh­rung aus Grün­den der IT-Sicher­heit oder geän­der­ter tech­ni­scher oder recht­li­cher Rah­men­be­din­gun­gen, auf die er kei­nen Ein­fluss hat, unzu­mut­bar ist. Der Betrei­ber ist unter den glei­chen Vor­aus­set­zun­gen berech­tigt, die Elek­tro­ni­sche Post­box den geän­der­ten recht­li­chen oder tech­ni­schen Rah­men­be­din­gun­gen anzu­pas­sen (z. B. die For­ma­te der elek­tro­ni­schen Doku­men­te für die Zukunft zu modi­fi­zie­ren oder neue Sicher­heits­ver­fah­ren etc. ein­zu­füh­ren). Über wesent­li­che Ände­run­gen wird der Betrei­ber min­des­tens zwei Mona­te vor dem Inkraft­tre­ten infor­mie­ren. Der Betrei­ber ist berech­tigt, die Elek­tro­ni­sche Post­box in der Grö­ße ange­mes­sen zu beschrän­ken und bei Über­schrei­ten der Grö­ßen­be­schrän­kung den Funk­ti­ons­um­fang der Elek­tro­ni­schen Post­box so lan­ge ein­zu­schrän­ken, bis der Ver­triebs­part­ner die Über­schrei­tung ein­stellt (z. B. durch Löschen bis­he­ri­ger Mitteilungen).

Der Ver­triebs­part­ner ist berech­tigt, das Elek­tro­ni­sche Post­fach ins­ge­samt mit einer Kün­di­gungs­frist von zwei Wochen zum Monats­en­de in Text­form zu kün­di­gen. Da der Zugriff auf das Elek­tro­ni­sche Post­fach nur mit­tels des Por­tals mög­lich ist, stellt eine Kün­di­gung des Por­tal­zu­gangs auch eine Kün­di­gung die­ser Bedin­gun­gen über die Nut­zung des Elek­tro­ni­schen Post­fa­ches dar. Der Betrei­ber ist berech­tigt, das Elek­tro­ni­sche Post­fach ins­ge­samt oder ein­zel­ne Leis­tungs­an­ge­bo­te mit einer Frist von 2 Mona­ten zu kün­di­gen. Das Recht zur Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund bleibt davon unbe­rührt. Nach Wirk­sam­wer­den der Kün­di­gung stellt der Betrei­ber die an den Ver­triebs­part­ner gerich­te­ten Mit­tei­lun­gen ent­we­der per Post oder in einer ande­ren ver­ein­bar­ten Form zu.

 

§ 6 Haf­tungs­aus­schluss für die Ver­füg­bar­keit des Portals 

Der Betrei­ber haf­tet dem Ver­triebs­part­ner gegen­über nicht dafür, dass die Ver­füg­bar­keit des Por­tals wegen Stö­run­gen der Netz­werk- oder Tele­fon­an­bin­dung, wegen höhe­rer Gewalt, wegen not­wen­di­ger War­tungs­ar­bei­ten für den rei­bungs­lo­sen Betriebs­ab­lauf oder sons­ti­ger Umstän­de ein­ge­schränkt oder zeit­wei­se aus­ge­schlos­sen sein kann.

 

§ 7 „Web­con­trol­ling“

(1)       Mit dem Zugriff auf das Por­tal ist der Betrei­ber berech­tigt, über die Nut­zung des Sys­tems zu Kon­troll­zwe­cken Daten zu spei­chern. Der Betrei­ber spei­chert auf sei­nem Ser­ver für drei Mona­te unter Kennung/Passwort des Benut­zers die Dau­er sei­ner Anwen­dung mit Tages­da­tum sowie Beginn und Endzeitpunkt.

(2)       Der Betrei­ber ist berech­tigt, durch­ge­führ­te Aktio­nen im Rah­men von Web­ana­ly­sen auf dem Por­tal anony­mi­siert zu spei­chern. Gespei­chert wer­den Anzahl und Art der Abfra­gen, der Druck­auf­be­rei­tun­gen, der Down­loads und der auf­ge­ru­fe­nen Ver­trags­steck­brie­fe. Die Daten wer­den nur zur wei­te­ren Ent­wick­lung der Por­tal­diens­te ausgewertet.

 

§ 8 Zugangs- und Nutzungssperre 

(1)       Der Betrei­ber ist berech­tigt, den Zugang und die Nut­zung jeder­zeit ohne Vor­ankün­di­gung zu sper­ren, soweit ein wich­ti­ger Grund zur Sper­rung vor­liegt. Ein wich­ti­ger Grund liegt ins­be­son­de­re bei Ver­dacht auf einen schwer­wie­gen­den Ver­stoß gegen die Nut­zungs­be­din­gun­gen und/oder bei Ver­dacht auf ein schwer­wie­gen­des Sicher­heits­ri­si­ko vor.

(2)       Der Betrei­ber wird den Ver­triebs­part­ner unter Anga­be der dafür maß­geb­li­chen Grün­de über die Ein­rich­tung einer Sper­re infor­mie­ren. Er wird die vor­ge­nom­me­ne Sper­re auf­he­ben, wenn die Grün­de für die Sper­re nicht mehr gege­ben sind. Über das Auf­he­ben der Sper­re wird der Ver­triebs­part­ner informiert.

 

§ 9 Haf­tung

(1)       Die Haf­tung des Betrei­bers für etwa­ige im Por­tal auf­tre­ten­de Feh­ler oder ein­ge­schränk­te Funk­tio­na­li­tä­ten der bereit­ge­stell­ten Ser­vices sowie etwa­ige Schä­den, die sich aus und/oder im Zusam­men­hang mit der Nut­zung des Por­tals und den dar­über unmit­tel­bar oder mit­tel­bar bereit­ge­stell­ten Infor­ma­tio­nen erge­ben, ist ausgeschlossen.

(2)       Der Betrei­ber prüft und aktua­li­siert die Infor­ma­tio­nen auf den ent­spre­chen­den IT-Sys­te­men regelmäßig.

(3)       Eine wei­ter­ge­hen­de Haf­tung des Betrei­bers für die Aktua­li­tät, Rich­tig­keit und Voll­stän­dig­keit der zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen im Por­tal und den Inhal­ten der ent­spre­chend ver­link­ten Web­sei­ten ist aus­ge­schlos­sen, soweit dies recht­lich gemäß §§ 7 ff Tele­me­di­en­ge­setz (TMG) zuläs­sig ist. Unbe­rührt bleibt eine etwa­ige Haf­tung für vor­sätz­li­che und/oder grob fahr­läs­sig ver­ur­sach­ter Schä­den sowie für die Ver­let­zung von Leben, Kör­per und Gesundheit.

 

§ 10 Daten­schutz

Die Infor­ma­tio­nen zur Daten­er­he­bung und Daten­ver­ar­bei­tung im Rah­men der Nut­zung des Por­tals sind den Hin­wei­sen zum Daten­schutz zu entnehmen.

Der Ver­triebs­part­ner ver­pflich­tet sich, alle kun­den­be­zo­ge­nen Daten (Infor­ma­tio­nen zu den Anle­gern) strikt ver­trau­lich zu behandeln.

Soweit der Ver­triebs­part­ner im Rah­men der Nut­zung des Por­tals per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten der Anle­ger erhält, ist er ver­pflich­tet, die jewei­li­gen für ihn ein­schlä­gi­gen daten­schutz­recht­li­chen Bestim­mun­gen, ins­be­son­de­re der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) und des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes (BDSG), bei der Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten der Anle­ger in sei­nem Ver­ant­wor­tungs­be­reich jeder­zeit ein­zu­hal­ten. Der Ver­triebs­part­ner ver­pflich­tet sich, zur Wah­rung der Ver­trau­lich­keit, Ver­füg­bar­keit, Inte­gri­tät und Authen­ti­zi­tät der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten der Anle­ger tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men in dem durch die ein­schlä­gi­gen Daten­schutz­vor­schrif­ten vor­ge­se­he­nen Umfang zu treffen.

Der Ver­triebs­part­ner ist zur recht­mä­ßi­gen Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten in sei­nem Ver­ant­wor­tungs­be­reich und ins­be­son­de­re auch zur Gewähr­leis­tung der Rech­te der Betrof­fe­nen wie bei­spiels­wei­se auf trans­pa­ren­te Infor­ma­ti­on sowie Aus­kunft, Berich­ti­gung, Ein­schrän­kung oder Löschung verantwortlich.

Der Ver­triebs­part­ner wird den Betrei­ber unver­züg­lich über Kon­troll­hand­lun­gen und Maß­nah­men zustän­di­ger Auf­sichts­be­hör­den unter­rich­ten, soweit die­se die Leis­tun­gen im Zusam­men­hang mit dem Por­tal betref­fen. Anfra­gen von einer betrof­fe­nen Per­son bzw. einem Anle­ger oder von Drit­ten sind unver­züg­lich an den Betrei­ber wei­ter­zu­lei­ten, sofern die­se erkenn­bar (auch) an die­se gerich­tet sind. Der Ver­triebs­part­ner unter­stützt den Betrei­ber auf Anfra­ge in ange­mes­se­nem Umfang fer­ner bei der Erfül­lung ihrer Pflich­ten aus der DSGVO.

Die Par­tei­en ver­pflich­ten sich, auch nach Been­di­gung der Nut­zung des Por­tals, die Ver­trau­lich­keit und den Daten­schutz zu wah­ren bzw. ver­trau­li­che Infor­ma­tio­nen über die Geschäfts­tä­tig­keit der jeweils ande­ren Par­tei Drit­ten nicht zugäng­lich zu machen. Hier­un­ter fal­len sol­che Daten nicht, zu deren Offen­le­gung eine Par­tei gesetz­lich oder auf­grund der Recht­spre­chung ver­pflich­tet ist.

Eine Wei­ter­ga­be von Infor­ma­tio­nen oder Daten im Zusam­men­hang mit der Nut­zung des Por­tals an unbe­fug­te Drit­te oder jede ande­re Art der Offen­le­gung bedarf – sofern nicht auf Grund gesetz­li­cher oder auf­sichts­recht­li­cher Vor­schrif­ten erfor­der­lich – der schrift­li­chen Zustim­mung der ande­ren Par­tei. Hier­von aus­ge­nom­men ist die Wei­ter­ga­be von Infor­ma­tio­nen an zustän­di­ge Auf­sichts­be­hör­den, an einer gesetz­li­chen Ver­schwie­gen­heits­ver­pflich­tung unter­lie­gen­de Per­so­nen sowie von Infor­ma­tio­nen, zu deren Bekannt­ma­chung eine gesetz­li­che Pflicht besteht. Eine Wei­ter­ga­be an Kon­zern­ge­sell­schaf­ten oder beauf­trag­te Drit­te ist nur dann gestat­tet, wenn die­se sich gegen­über der wei­ter­ge­ben­den Par­tei zur Ver­trau­lich­keit ver­pflich­tet haben.

Eine Wei­ter­ga­be der o.g. Infor­ma­tio­nen an exter­ne Rechts­be­ra­ter ist im Rah­men des daten­schutz­recht­lich Zuläs­si­gen mög­lich, wobei gilt, dass jede Par­tei dafür ver­ant­wort­lich ist, sicher­zu­stel­len, dass exter­ne Rechts­be­ra­ter ihrer­seits die­se Infor­ma­tio­nen ver­trau­lich behandeln.

 

§ 11 Ände­rungs­recht

Die­se Bedin­gun­gen für die Nut­zung des Por­tals kön­nen zwi­schen dem Ver­triebs­part­ner und dem Betrei­ber durch ent­spre­chen­de Ver­ein­ba­rung wie nach­fol­gend beschrie­ben geän­dert werden:

Der Betrei­ber über­mit­telt die geän­der­ten Bedin­gun­gen vor dem geplan­ten Inkraft­tre­ten in Text- oder Schrift­form an den Ver­triebs­part­ner und weist auf die Neu­re­ge­lun­gen sowie das Datum des geplan­ten Inkraft­tre­tens geson­dert hin. Zugleich wird der Betrei­ber dem Ver­triebs­part­ner eine ange­mes­se­ne, min­des­tens zwei Mona­te lan­ge Frist für die Erklä­rung ein­räu­men, ob er die geän­der­ten Nut­zungs­be­din­gun­gen für die wei­te­re Inan­spruch­nah­me der Leis­tun­gen akzep­tiert. Erfolgt inner­halb die­ser Frist, wel­che ab Erhalt der Nach­richt zu lau­fen beginnt, kei­ne Erklä­rung, so gel­ten die geän­der­ten Nut­zungs­be­din­gun­gen als ver­ein­bart. Der Betrei­ber wird den Ver­triebs­part­ner bei Frist­be­ginn geson­dert auf die­se Rechts­fol­ge, d.h. das Wider­spruchs­recht, die Wider­spruchs­frist und die Bedeu­tung des Schwei­gens hinweisen.

 

§ 12 Schluss­be­stim­mun­gen

(1)       Ohne die vor­he­ri­ge schrift­li­che Zustim­mung des Betrei­bers ist eine voll­stän­di­ge oder teil­wei­se Abtre­tung von Rech­ten des Ver­triebs­part­ners aus die­sen Nut­zungs­be­din­gun­gen an Drit­te unzulässig.

Soll­te eine Rege­lung die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen unwirk­sam oder lücken­haft sein, so wird dadurch die Gül­tig­keit der übri­gen Rege­lun­gen und der Nut­zungs­be­din­gun­gen ins­ge­samt nicht berührt. Es besteht die beid­sei­ti­ge Ver­pflich­tung, an die Stel­le der unwirk­sa­men oder lücken­haf­ten Rege­lun­gen sol­che rechts­gül­ti­gen Bestim­mun­gen zu ver­ein­ba­ren, die bei Kennt­nis der Rechts­la­ge bzw. der Lücke ver­ein­bart wor­den wären, um den wirt­schaft­lich gewoll­ten Zweck her­bei­zu­füh­ren. Die­se sal­va­to­ri­sche Rege­lung soll nicht ledig­lich die Beweis­last umkeh­ren, son­dern § 139 BGB wird hier­mit ins­ge­samt abbedungen.

Die­se Nut­zungs­be­din­gun­gen unter­lie­gen dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des (deut­schen) inter­na­tio­na­len Pri­vat­rechts. Sofern der Ver­triebs­part­ner Kauf­mann im Sin­ne des HGB ist und der jewei­li­ge Gegen­stand die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen damit im Zusam­men­hang steht, wird für Strei­tig­kei­ten aus und im Zusam­men­hang mit die­sen Nut­zungs­be­din­gun­gen Heil­bronn als Gerichts­stand vereinbart.