Nutzungsbedingungen zum HEP Vertriebspartner-Portal
§ 1 Gegenstand und Geltungsbereich
(1) Die HEP Vertrieb GmbH, Römerstr. 3, 74363 Güglingen („Betreiber“) stellt jedem HEP Vertriebspartner („Vertriebspartner“), der mit dem Betreiber einen gültigen Vertriebsvertrag abgeschlossen hat, unter der Adresse vertriebspartner.hep.global das HEP Vertriebspartnerportal („Portal“) und die darin angebotenen Services („Online-Services“) zur Verfügung. Das Portal bietet seinen Vertriebspartnern die Möglichkeit, zur Anlageberatung bzw. ‑vermittlung, Angebotserstellung und Kundenbetreuung relevante Daten und Informationen zu den vom Betreiber vertriebenen Investmentvermögen in einem geschützten Internetbereich des Portals einzusehen bzw. herunterzuladen.
Das Portal bietet den Vertriebspartnern insbesondere nachfolgende Online Services an:
- VP-Vertrag
- Empfang von Nachrichten mittels einer elektronischen Postbox
- Online-Seminare
- Fotos, Logos, Videos, O&M‑Ticker
- Platzierungsstände der sich im Vertrieb befindlichen Investmentvermögen
(2) Die Nutzung des Portals ist für Vertriebspartner zulässig, sofern sie den Nutzungsbedingungen zugestimmt haben und in ihrer jeweils aktualisierten Fassung vollumfänglich einhalten.
§ 2 Unentgeltliche Registrierung und Nutzung des Portals
(1) Der personalisierte Zugang in den geschützten Internetbereich erfolgt über die Eingabe der vom Betreiber bereitgestellten individuellen Benutzerkennung und eines Passwortes, sofern keine Sperrung des Zuganges aus einem in § 8 aufgeführten Grund vorliegt. Eine Speicherung von Kennung und Passwort zum Zwecke einer automatisierten Anmeldung ist nicht gestattet. Der Vertriebspartner kann das Passwort jederzeit ändern oder zurücksetzen lassen.
(2) Der Vertriebspartner ist berechtigt, seine Mitarbeiter für das Portal zu legitimieren, damit diese Zugang zu seinem geschützten Internetbereich erhalten. Der Vertriebspartner trägt dafür Sorge, dass keine anderen Personen Kenntnis von den Zugangsdaten erlangen.
(3) Der Betreiber berechnet für die Bereitstellung des Portals und die darin angebotenen Services keine Kosten. Für den Zugang zum Portal ist eine Verbindung mit dem Internet über einen Rechner oder ein mobiles Endgerät notwendig. Die Kosten für die Internetnutzung trägt der Vertriebspartner und richten sich nach den Tarifen des jeweiligen Internetanbieters des Vertriebspartners.
(4) Die Daten werden vom Betreiber über eine nach dem Stand der Internettechnologie gesicherte Leitung z. B. Secure Socket Layer (SSL) verschlüsselt übermittelt. Diese Technik soll die Geheimhaltung der Daten gewährleisten. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die Sicherheit dieser Technologie.
§ 3 Nutzungsberechtigung und Nutzungsbeschränkung
(1) Die angebotenen Inhalte und Services können urheberrechtlich und/oder durch sonstige Schutzrechte geschützte Werke sein. Die ausschließlichen Nutzungsrechte an den angebotenen Inhalten bzw. Services hat der Betreiber oder der jeweilige Urheber (z.B. Lizenzgeber) inne.
(2) Der Betreiber gewährt den Vertriebspartnern ein jederzeit widerrufbares, einfaches (d.h. nicht ausschließliches) und nicht übertragbares sowie auf die vertragsgemäße Nutzungsdauer beschränktes Recht, das Portal und die Online-Services zu dem bestimmungsgemäßen Zweck und im Rahmen der Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist den Vertriebspartnern untersagt.
§ 4 Pflichten des Vertriebspartners
(1) Der Vertriebspartner ist verpflichtet, seine personalisierten Zugangsdaten zum Portal geheim zu halten. Dazu zählen auch die Kennung und das Passwort vor dem Zugriff anderer unbefugter Personen sicher zu verwahren, da jede unbefugte Person, die im Besitz von personalisierten Zugangsdaten ist, das Portal missbräuchlich nutzen kann.
(2) Stellt ein Vertriebspartner fest, dass andere unbefugte Personen die Zugangsdaten erhalten haben, ist er verpflichtet, unverzüglich telefonisch beim Betreiber seinen Zugang sperren zu lassen. Die Sperre des Zugangs wird aufgehoben, sobald der Vertriebspartner sich gegenüber dem Betreiber legitimiert und die Entsperrung beantragt.
(3) Vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung ist der Vertriebspartner nicht berechtigt, produktspezifische Informationen sowie sonstige Vertriebs- und Marketingunterlagen (Verkaufsunterlagen“), die nicht unmittelbar von dem Betreiber oder der HEP KVG in das Portal eingestellt worden sind, anzufertigen oder zu verwenden, sofern diese Unterlagen Hinweise auf Produkte, die Firma oder das Logo des Betreibers oder der HEP KVG enthalten. Insbesondere wird der Vertriebspartner keine Unterlagen verwenden oder dem Anleger zugänglich machen, die als „interne Information“, „nur für den Berater/Vertriebspartner“, „für den internen Gebrauch“ oder sinngemäß gekennzeichnet sind.
(4) Der Vertriebspartner wird beim Vertrieb der Anteile keine Aussagen gegenüber dem potenziellen Anleger treffen, welche von den in den Verkaufsunterlagen enthaltenen Angaben abweichen, diese entkräften oder relativieren. Insbesondere ist die Abgabe von Wertentwicklungsprognosen, Garantien oder vergleichbaren Erklärungen zu den Anteilen oder eine Werbung mit Steuervorteilen nicht gestattet. Eine Werbung in Medien durch den Vertriebspartner ist nur mit vorheriger Zustimmung durch den Betreiber zulässig.
Der Vertriebspartner stellt sicher, dass dem Anleger die Verkaufsunterlagen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und ausschließlich in der aktuellsten im Portal eingestellten Fassung sowie rechtzeitig vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden; dies umfasst auch eine Prüfung, ob sich zwischen der erstmaligen Aushändigung der Verkaufsunterlagen an den Anleger und dem Zeitpunkt der Zeichnung Änderungen der Verkaufsunterlagen ergeben haben. Daneben wird der Vertriebspartner dafür sorgen, dass dem Anleger die Verkaufsunterlagen ‑unabhängig davon, in welcher Form der Vertriebspartner diese erhalten hat- in der für ihn gesetzlich vorgegebenen Form dem Anleger zur Verfügung gestellt werden. Er verpflichtet sich, dem Betreiber die entsprechenden Nachweise auf Verlangen vorzulegen. Der Vertriebspartner stellt zudem sicher, dass frühere Fassungen von Verkaufsunterlagen oder von Marketingdokumenten nicht den potenziellen Anlegern oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt werden und wird diese auf Anweisung des Betreibers hin vernichten bzw. vernichten lassen.
§ 5 Elektronische Postbox
Mithilfe der Anwendung „Elektronische Postbox“ kann der Vertriebspartner innerhalb des Portals „elektronische Post“ empfangen. Elektronische Post sind sämtliche Mitteilungen des Betreibers und der hep Gruppe, die in das Elektronische Postfach eingestellt werden, insbesondere allgemeine Informationen, rechtsverbindliche Mitteilungen zur laufenden Geschäftsbeziehung (z. B. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen gemäß § 11), gesetzlich geschuldete Informationen sowie nicht rechtsverbindliche werbliche Inhalte. Können solche Informationen nicht über das Elektronische Postfach mitgeteilt werden, wird der Betreiber den Vertriebspartner per Post oder in einer anderen vereinbarten Form informieren.
Zu dem dargestellten Zweck bestimmt der Vertriebspartner die Elektronische Postbox des Vertriebspartners als Standardvorrichtung zum Empfang elektronischer Post im Sinne Abs. 1 und insbesondere rechtsverbindlicher Dokumente. Sofern der Vertriebspartner das Elektronische Postfach nicht mehr als seine Empfangsvorrichtung nutzen möchte, kann er dieses gemäß den Regelungen in Absatz 9 kündigen.
Der Vertriebspartner kann einzelne oder alle Mitteilungen bzw. Dokumente jederzeit löschen. Eine Löschung von Dokumenten durch den Betreiber ist ausgeschlossen. Der Betreiber hat keinen Lesezugriff auf den Inhalt der Elektronischen Postbox.
Die Elektronische Postbox wird ständig weiterentwickelt. Sofern neue Dokumenttypen für die Postfachnutzung zur Verfügung stehen, wird der Betreiber dem Vertriebspartner eine entsprechende Erweiterung der Postfachnutzung zwei Monate vor Inkrafttreten der Änderung anbieten. Die Zustimmung des Vertriebspartners zum Angebot des Betreibers gilt als erteilt, wenn der Vertriebspartner seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird der Betreiber in seinem Angebot hinweisen.
Die Übermittlung der elektronischen Post erfolgt in geeigneten elektronischen Dateiformaten (zum Beispiel im Format „Portable Document Format“ (PDF)). Der Betreiber weist darauf hin, dass der Ausdruck elektronischer Dokumente eine Kopie darstellt und ggf. beweis- und steuerrechtlich einem Original nicht gleichgestellt ist.
Der Vertriebspartner hat regelmäßig, mindestens alle 14 Tage sowie unverzüglich nach Erhalt einer E‑Mail-Benachrichtigung den Inhalt der Elektronischen Postbox zu überprüfen.
Der Vertriebspartner ist berechtigt, die Elektronische Postbox inhaltlich und funktional weiterzuentwickeln, insbesondere weitere Leistungen in deren Leistungsumfang aufzunehmen.
Der Betreiber hat das Recht, den Leistungsumfang der Elektronischen Postbox insgesamt, in Teilen oder auf bestimmte Zugänge und Legitimationszugänge zu beschränken, wenn ihm die Fortführung aus Gründen der IT-Sicherheit oder geänderter technischer oder rechtlicher Rahmenbedingungen, auf die er keinen Einfluss hat, unzumutbar ist. Der Betreiber ist unter den gleichen Voraussetzungen berechtigt, die Elektronische Postbox den geänderten rechtlichen oder technischen Rahmenbedingungen anzupassen (z. B. die Formate der elektronischen Dokumente für die Zukunft zu modifizieren oder neue Sicherheitsverfahren etc. einzuführen). Über wesentliche Änderungen wird der Betreiber mindestens zwei Monate vor dem Inkrafttreten informieren. Der Betreiber ist berechtigt, die Elektronische Postbox in der Größe angemessen zu beschränken und bei Überschreiten der Größenbeschränkung den Funktionsumfang der Elektronischen Postbox so lange einzuschränken, bis der Vertriebspartner die Überschreitung einstellt (z. B. durch Löschen bisheriger Mitteilungen).
Der Vertriebspartner ist berechtigt, das Elektronische Postfach insgesamt mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform zu kündigen. Da der Zugriff auf das Elektronische Postfach nur mittels des Portals möglich ist, stellt eine Kündigung des Portalzugangs auch eine Kündigung dieser Bedingungen über die Nutzung des Elektronischen Postfaches dar. Der Betreiber ist berechtigt, das Elektronische Postfach insgesamt oder einzelne Leistungsangebote mit einer Frist von 2 Monaten zu kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Nach Wirksamwerden der Kündigung stellt der Betreiber die an den Vertriebspartner gerichteten Mitteilungen entweder per Post oder in einer anderen vereinbarten Form zu.
§ 6 Haftungsausschluss für die Verfügbarkeit des Portals
Der Betreiber haftet dem Vertriebspartner gegenüber nicht dafür, dass die Verfügbarkeit des Portals wegen Störungen der Netzwerk- oder Telefonanbindung, wegen höherer Gewalt, wegen notwendiger Wartungsarbeiten für den reibungslosen Betriebsablauf oder sonstiger Umstände eingeschränkt oder zeitweise ausgeschlossen sein kann.
§ 7 „Webcontrolling“
(1) Mit dem Zugriff auf das Portal ist der Betreiber berechtigt, über die Nutzung des Systems zu Kontrollzwecken Daten zu speichern. Der Betreiber speichert auf seinem Server für drei Monate unter Kennung/Passwort des Benutzers die Dauer seiner Anwendung mit Tagesdatum sowie Beginn und Endzeitpunkt.
(2) Der Betreiber ist berechtigt, durchgeführte Aktionen im Rahmen von Webanalysen auf dem Portal anonymisiert zu speichern. Gespeichert werden Anzahl und Art der Abfragen, der Druckaufbereitungen, der Downloads und der aufgerufenen Vertragssteckbriefe. Die Daten werden nur zur weiteren Entwicklung der Portaldienste ausgewertet.
§ 8 Zugangs- und Nutzungssperre
(1) Der Betreiber ist berechtigt, den Zugang und die Nutzung jederzeit ohne Vorankündigung zu sperren, soweit ein wichtiger Grund zur Sperrung vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Verdacht auf einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen und/oder bei Verdacht auf ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko vor.
(2) Der Betreiber wird den Vertriebspartner unter Angabe der dafür maßgeblichen Gründe über die Einrichtung einer Sperre informieren. Er wird die vorgenommene Sperre aufheben, wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr gegeben sind. Über das Aufheben der Sperre wird der Vertriebspartner informiert.
§ 9 Haftung
(1) Die Haftung des Betreibers für etwaige im Portal auftretende Fehler oder eingeschränkte Funktionalitäten der bereitgestellten Services sowie etwaige Schäden, die sich aus und/oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Portals und den darüber unmittelbar oder mittelbar bereitgestellten Informationen ergeben, ist ausgeschlossen.
(2) Der Betreiber prüft und aktualisiert die Informationen auf den entsprechenden IT-Systemen regelmäßig.
(3) Eine weitergehende Haftung des Betreibers für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen im Portal und den Inhalten der entsprechend verlinkten Webseiten ist ausgeschlossen, soweit dies rechtlich gemäß §§ 7 ff Telemediengesetz (TMG) zulässig ist. Unberührt bleibt eine etwaige Haftung für vorsätzliche und/oder grob fahrlässig verursachter Schäden sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
§ 10 Datenschutz
Die Informationen zur Datenerhebung und Datenverarbeitung im Rahmen der Nutzung des Portals sind den Hinweisen zum Datenschutz zu entnehmen.
Der Vertriebspartner verpflichtet sich, alle kundenbezogenen Daten (Informationen zu den Anlegern) strikt vertraulich zu behandeln.
Soweit der Vertriebspartner im Rahmen der Nutzung des Portals personenbezogene Daten der Anleger erhält, ist er verpflichtet, die jeweiligen für ihn einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Anleger in seinem Verantwortungsbereich jederzeit einzuhalten. Der Vertriebspartner verpflichtet sich, zur Wahrung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Authentizität der personenbezogenen Daten der Anleger technische und organisatorische Maßnahmen in dem durch die einschlägigen Datenschutzvorschriften vorgesehenen Umfang zu treffen.
Der Vertriebspartner ist zur rechtmäßigen Verarbeitung der personenbezogenen Daten in seinem Verantwortungsbereich und insbesondere auch zur Gewährleistung der Rechte der Betroffenen wie beispielsweise auf transparente Information sowie Auskunft, Berichtigung, Einschränkung oder Löschung verantwortlich.
Der Vertriebspartner wird den Betreiber unverzüglich über Kontrollhandlungen und Maßnahmen zuständiger Aufsichtsbehörden unterrichten, soweit diese die Leistungen im Zusammenhang mit dem Portal betreffen. Anfragen von einer betroffenen Person bzw. einem Anleger oder von Dritten sind unverzüglich an den Betreiber weiterzuleiten, sofern diese erkennbar (auch) an diese gerichtet sind. Der Vertriebspartner unterstützt den Betreiber auf Anfrage in angemessenem Umfang ferner bei der Erfüllung ihrer Pflichten aus der DSGVO.
Die Parteien verpflichten sich, auch nach Beendigung der Nutzung des Portals, die Vertraulichkeit und den Datenschutz zu wahren bzw. vertrauliche Informationen über die Geschäftstätigkeit der jeweils anderen Partei Dritten nicht zugänglich zu machen. Hierunter fallen solche Daten nicht, zu deren Offenlegung eine Partei gesetzlich oder aufgrund der Rechtsprechung verpflichtet ist.
Eine Weitergabe von Informationen oder Daten im Zusammenhang mit der Nutzung des Portals an unbefugte Dritte oder jede andere Art der Offenlegung bedarf – sofern nicht auf Grund gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Vorschriften erforderlich – der schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Hiervon ausgenommen ist die Weitergabe von Informationen an zuständige Aufsichtsbehörden, an einer gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegende Personen sowie von Informationen, zu deren Bekanntmachung eine gesetzliche Pflicht besteht. Eine Weitergabe an Konzerngesellschaften oder beauftragte Dritte ist nur dann gestattet, wenn diese sich gegenüber der weitergebenden Partei zur Vertraulichkeit verpflichtet haben.
Eine Weitergabe der o.g. Informationen an externe Rechtsberater ist im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen möglich, wobei gilt, dass jede Partei dafür verantwortlich ist, sicherzustellen, dass externe Rechtsberater ihrerseits diese Informationen vertraulich behandeln.
§ 11 Änderungsrecht
Diese Bedingungen für die Nutzung des Portals können zwischen dem Vertriebspartner und dem Betreiber durch entsprechende Vereinbarung wie nachfolgend beschrieben geändert werden:
Der Betreiber übermittelt die geänderten Bedingungen vor dem geplanten Inkrafttreten in Text- oder Schriftform an den Vertriebspartner und weist auf die Neuregelungen sowie das Datum des geplanten Inkrafttretens gesondert hin. Zugleich wird der Betreiber dem Vertriebspartner eine angemessene, mindestens zwei Monate lange Frist für die Erklärung einräumen, ob er die geänderten Nutzungsbedingungen für die weitere Inanspruchnahme der Leistungen akzeptiert. Erfolgt innerhalb dieser Frist, welche ab Erhalt der Nachricht zu laufen beginnt, keine Erklärung, so gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als vereinbart. Der Betreiber wird den Vertriebspartner bei Fristbeginn gesondert auf diese Rechtsfolge, d.h. das Widerspruchsrecht, die Widerspruchsfrist und die Bedeutung des Schweigens hinweisen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Betreibers ist eine vollständige oder teilweise Abtretung von Rechten des Vertriebspartners aus diesen Nutzungsbedingungen an Dritte unzulässig.
Sollte eine Regelung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder lückenhaft sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen und der Nutzungsbedingungen insgesamt nicht berührt. Es besteht die beidseitige Verpflichtung, an die Stelle der unwirksamen oder lückenhaften Regelungen solche rechtsgültigen Bestimmungen zu vereinbaren, die bei Kenntnis der Rechtslage bzw. der Lücke vereinbart worden wären, um den wirtschaftlich gewollten Zweck herbeizuführen. Diese salvatorische Regelung soll nicht lediglich die Beweislast umkehren, sondern § 139 BGB wird hiermit insgesamt abbedungen.
Diese Nutzungsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des (deutschen) internationalen Privatrechts. Sofern der Vertriebspartner Kaufmann im Sinne des HGB ist und der jeweilige Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen damit im Zusammenhang steht, wird für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen Heilbronn als Gerichtsstand vereinbart.